Kosten
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Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Wenn Sie privatversichert oder beihilfeberechtigt sind, empfehle ich Ihnen, sich vor dem Erstgespräch bei Ihrer Versicherung über die Kostenübernahme zu informieren. Die Abrechnung meiner Leistungen orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Auf den Seiten der Bundespsychotherapeutenkammer finden Sie eine detaillierte Auflistung aller relevanten GOP-Ziffern. Zum Beispiel beschreibt die GOP-Ziffer 870 eine 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung. Jede GOP-Ziffer hat einen Steigerungsfaktor, der zur Berechnung des Endpreises multipliziert wird.
Der historische Normwert für den Steigerungsfaktor liegt bei 2,3, was von den meisten Versicherungen akzeptiert wird. Eine 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung kostet demnach 100,55 €. Aufgrund der seit fast 25 Jahren unveränderten Werte der GOP-Ziffern sind viele Privatpraxen nicht mehr in der Lage, Sitzungen zu diesem Satz anzubieten. Steigerungsfaktoren von 2,8 bis 3,5 sind nun gängiger. In meiner Praxis fällt für eine Einzeltherapiestunde (50 Minuten) der 3,5-fache GOP-Satz an. Ein 3,5-facher Satz entspricht einem Honorar von 153,00 €. Wichtig ist, dass bei Überschreiten des Faktors 2,3 eine schriftliche Honorarvereinbarung notwendig ist, in der sich der Klient einverstanden erklärt, eventuell entstehende Differenzbeträge selbst zu tragen. Fragen Sie gerne bei Ihrer privaten Krankenversicherung/Beihilfe nach den Modalitäten Ihrer Versicherung nach.
Selbstzahler
Als Selbstzahler können Sie sofort mit der Therapie beginnen, ohne Formalitäten mit den Versicherungen klären zu müssen. Sie tragen die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung selbst. Gründe hierfür könnten sein, dass keine behandlungsbedürftige Diagnose vorliegt oder Sie nicht möchten, dass eine psychische Diagnose in Ihren Krankenakten vermerkt wird. Auch hier wende ich die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) an. In meiner Praxis fällt für eine Einzeltherapiestunde (50 Minuten) der 3,5-fache GOP-Satz an.
Gesetzlich Versicherte
Als gesetzlich Versicherter kann ich die Behandlungskosten nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen, da ich eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung betreibe. In bestimmten Fällen können jedoch einige gesetzliche Krankenkassen auf Antrag die Kosten teilweise übernehmen (sog. Kostenerstattungsverfahren). Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und dringend eine Psychotherapie benötigen, aber keinen zeitnahen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten finden, gibt es die Möglichkeit, das Kostenerstattungsverfahren zu nutzen. Dieses Verfahren ermöglicht es Ihnen, die Kosten für eine Therapie in meiner Privatpraxis von Ihrer Krankenkasse erstattet zu bekommen.
Schritte zum Kostenerstattungsverfahren:
Sprechstunde bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten: Vereinbaren Sie einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten. Diesen Termin können Sie zeitnah über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Nummer 116 117 erhalten. In dieser Sprechstunde erhalten Sie das Formular PTV 11. Dieses Formular enthält eine vorläufige Diagnose, einen Befundbericht und eine Empfehlung für die ambulante Psychotherapie. Es ist essenziell für Ihren Antrag auf Kostenerstattung.
Dokumentation der Wartezeiten: Kontaktieren Sie mindestens zehn bis zwanzig kassenzugelassene Therapeuten und dokumentieren Sie Ihre Bemühungen, einen Therapieplatz zu finden. Notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und die genannte Wartezeit. Sollte keiner der kontaktierten Therapeuten einen zeitnahen Termin anbieten können, vermerken Sie dies ebenfalls.
Dringlichkeitsbescheinigung und Konsiliarbericht: Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt für Psychiatrie eine Dringlichkeitsbescheinigung ausstellen, die bestätigt, dass eine sofortige psychotherapeutische Behandlung notwendig ist und längere Wartezeiten unzumutbar sind. Zudem ist die Erstellung eines Konsiliarberichtes erforderlich, der medizinische Gründe und die Notwendigkeit einer zügigen Behandlung dokumentiert.
Antrag auf Kostenerstattung: Stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse schriftlich einen „Antrag auf Psychotherapie und Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V“. Fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:
Das PTV 11-Formular aus der psychotherapeutischen Sprechstunde
Das Protokoll Ihrer Kontaktversuche bei kassenzugelassenen Therapeuten
Die Dringlichkeitsbescheinigung Ihres Arztes
Den Konsiliarbericht
Eine Bestätigung meiner Praxis, dass ich Ihnen kurzfristig einen Therapieplatz anbieten kann
Wichtiger Hinweis: In Ihrem Antrag sollten Sie möglichst auch Ihre eigene Motivation und Begründung darlegen, warum die Therapie für Sie wichtig ist.
Wartezeit auf Entscheidung: Ihre Krankenkasse muss innerhalb von drei Wochen auf Ihren Antrag reagieren. Sollte eine gutachterliche Stellungnahme erforderlich sein, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Wenn die Krankenkasse innerhalb dieser Frist keine schriftliche Stellungnahme abgibt, gilt der Antrag als genehmigt.
Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Ich unterstütze Sie gerne bei der Erstellung des Widerspruchs.
Unterstützende Vorlagen und Muster: Für Ihre Antragstellung stelle ich Ihnen gerne Vorlagen und Muster zur Verfügung, darunter:
Dokumentationsvorlagen für Ihre Kontaktversuche bei Therapeuten
Dringlichkeitsschreiben vom Arzt
Vorlage für einen Konsiliarbericht des Arztes
Musterantrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse
Falls Sie Unterstützung bei der Antragstellung oder weitere Informationen benötigen, können Sie mir gerne eine E-Mail an info@psychotherapiemedik.de schreiben. Gemeinsam planen und setzen wir alle notwendigen Schritte um, und ich sende Ihnen die erforderlichen Musterdokumente zu.
Für detailliertere Informationen und Vorlagen für das Kostenerstattungsverfahren können Sie sich auch auf den Webseiten der Bundespsychotherapeutenkammer und anderen Fachseiten informieren.
Informationen zum Kostenerstattungsverfahren in türkischer Sprache finden Sie hier.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Wenn Sie privatversichert oder beihilfeberechtigt sind, empfehle ich Ihnen, sich vor dem Erstgespräch bei Ihrer Versicherung über die Kostenübernahme zu informieren. Die Abrechnung meiner Leistungen orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Auf den Seiten der Bundespsychotherapeutenkammer finden Sie eine detaillierte Auflistung aller relevanten GOP-Ziffern. Zum Beispiel beschreibt die GOP-Ziffer 870 eine 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung. Jede GOP-Ziffer hat einen Steigerungsfaktor, der zur Berechnung des Endpreises multipliziert wird.
Der historische Normwert für den Steigerungsfaktor liegt bei 2,3, was von den meisten Versicherungen akzeptiert wird. Eine 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung kostet demnach 100,55 €. Aufgrund der seit fast 25 Jahren unveränderten Werte der GOP-Ziffern sind viele Privatpraxen nicht mehr in der Lage, Sitzungen zu diesem Satz anzubieten. Steigerungsfaktoren von 2,8 bis 3,5 sind nun gängiger. Ein 2,8-facher Satz entspricht einem Honorar von 122,40 €, und ein 3,5-facher Satz einem Honorar von 153,00 €. In meiner Praxis fällt für eine Einzeltherapiestunde (50 Minuten) der 3,5-fache GOP-Satz an. Wichtig ist, dass bei Überschreiten des Faktors 2,3 eine schriftliche Honorarvereinbarung notwendig ist, in der sich der Klient einverstanden erklärt, eventuell entstehende Differenzbeträge selbst zu tragen.
Eine Checkliste für die Abklärung mit Ihrer privaten Krankenversicherung vor Behandlungsbeginn finden Sie hier.
Selbstzahler
Als Selbstzahler können Sie sofort mit der Therapie beginnen, ohne Formalitäten mit den Versicherungen klären zu müssen. Sie tragen die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung selbst. Gründe hierfür könnten sein, dass keine behandlungsbedürftige Diagnose vorliegt oder Sie nicht möchten, dass eine psychische Diagnose in Ihren Krankenakten vermerkt wird. Auch hier wende ich die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) an. In meiner Praxis fällt für eine Einzeltherapiestunde (50 Minuten) der 3,5-fache GOP-Satz an.
Gesetzlich Versicherte
Als gesetzlich Versicherter kann ich die Behandlungskosten nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen, da ich eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung betreibe. In bestimmten Fällen können jedoch einige gesetzliche Krankenkassen auf Antrag die Kosten teilweise übernehmen (sog. Kostenerstattungsverfahren). Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Gesetzlich Versicherte
Als gesetzlich Versicherter kann ich die Behandlungskosten nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen, da ich eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung betreibe. In bestimmten Fällen können jedoch einige gesetzliche Krankenkassen auf Antrag die Kosten teilweise übernehmen (sog. Kostenerstattungsverfahren). Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und dringend eine Psychotherapie benötigen, aber keinen zeitnahen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten finden, gibt es die Möglichkeit, das Kostenerstattungsverfahren zu nutzen. Dieses Verfahren ermöglicht es Ihnen, die Kosten für eine Therapie in meiner Privatpraxis von Ihrer Krankenkasse erstattet zu bekommen.
Schritte zum Kostenerstattungsverfahren:
Sprechstunde bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten: Vereinbaren Sie einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten. Diesen Termin können Sie zeitnah über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Nummer 116 117 erhalten. In dieser Sprechstunde erhalten Sie das Formular PTV 11. Dieses Formular enthält eine vorläufige Diagnose, einen Befundbericht und eine Empfehlung für die ambulante Psychotherapie. Es ist essenziell für Ihren Antrag auf Kostenerstattung.
Dokumentation der Wartezeiten: Kontaktieren Sie mindestens zehn bis zwanzig kassenzugelassene Therapeuten und dokumentieren Sie Ihre Bemühungen, einen Therapieplatz zu finden. Notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und die genannte Wartezeit. Sollte keiner der kontaktierten Therapeuten einen zeitnahen Termin anbieten können, vermerken Sie dies ebenfalls.
Dringlichkeitsbescheinigung und Konsiliarbericht: Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt für Psychiatrie eine Dringlichkeitsbescheinigung ausstellen, die bestätigt, dass eine sofortige psychotherapeutische Behandlung notwendig ist und längere Wartezeiten unzumutbar sind. Zudem ist die Erstellung eines Konsiliarberichtes erforderlich, der medizinische Gründe und die Notwendigkeit einer zügigen Behandlung dokumentiert.
Antrag auf Kostenerstattung: Stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse schriftlich einen „Antrag auf Psychotherapie und Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V“. Fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:
Das PTV 11-Formular aus der psychotherapeutischen Sprechstunde
Das Protokoll Ihrer Kontaktversuche bei kassenzugelassenen Therapeuten
Die Dringlichkeitsbescheinigung Ihres Arztes
Den Konsiliarbericht
Eine Bestätigung meiner Praxis, dass ich Ihnen kurzfristig einen Therapieplatz anbieten kann
Wichtiger Hinweis: In Ihrem Antrag sollten Sie möglichst auch Ihre eigene Motivation und Begründung darlegen, warum die Therapie für Sie wichtig ist.
Wartezeit auf Entscheidung: Ihre Krankenkasse muss innerhalb von drei Wochen auf Ihren Antrag reagieren. Sollte eine gutachterliche Stellungnahme erforderlich sein, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Wenn die Krankenkasse innerhalb dieser Frist keine schriftliche Stellungnahme abgibt, gilt der Antrag als genehmigt.
Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Ich unterstütze Sie gerne bei der Erstellung des Widerspruchs.
Unterstützende Vorlagen und Muster: Für Ihre Antragstellung stelle ich Ihnen gerne Vorlagen und Muster zur Verfügung, darunter:
Dokumentationsvorlagen für Ihre Kontaktversuche bei Therapeuten
Dringlichkeitsschreiben vom Arzt
Vorlage für einen Konsiliarbericht des Arztes
Musterantrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse
Falls Sie Unterstützung bei der Antragstellung oder weitere Informationen benötigen, können Sie mir gerne eine E-Mail an info@psychotherapiemedik.de schreiben. Gemeinsam planen und setzen wir alle notwendigen Schritte um, und ich sende Ihnen die erforderlichen Musterdokumente zu.
Für detailliertere Informationen und Vorlagen für das Kostenerstattungsverfahren können Sie sich auch auf den Webseiten der Bundespsychotherapeutenkammer und anderen Fachseiten informieren.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Wenn Sie privatversichert oder beihilfeberechtigt sind, empfehle ich Ihnen, sich vor dem Erstgespräch bei Ihrer Versicherung über die Kostenübernahme zu informieren. Die Abrechnung meiner Leistungen orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Auf den Seiten der Bundespsychotherapeutenkammer finden Sie eine detaillierte Auflistung aller relevanten GOP-Ziffern. Zum Beispiel beschreibt die GOP-Ziffer 870 eine 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung. Jede GOP-Ziffer hat einen Steigerungsfaktor, der zur Berechnung des Endpreises multipliziert wird.
Der historische Normwert für den Steigerungsfaktor liegt bei 2,3, was von den meisten Versicherungen akzeptiert wird. Eine 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung kostet demnach 100,55 €. Aufgrund der seit fast 25 Jahren unveränderten Werte der GOP-Ziffern sind viele Privatpraxen nicht mehr in der Lage, Sitzungen zu diesem Satz anzubieten. Steigerungsfaktoren von 2,8 bis 3,5 sind nun gängiger. Ein 2,8-facher Satz entspricht einem Honorar von 122,40 €, und ein 3,5-facher Satz einem Honorar von 153,00 €. In meiner Praxis fällt für eine Einzeltherapiestunde (50 Minuten) der 3,5-fache GOP-Satz an. Wichtig ist, dass bei Überschreiten des Faktors 2,3 eine schriftliche Honorarvereinbarung notwendig ist, in der sich der Klient einverstanden erklärt, eventuell entstehende Differenzbeträge selbst zu tragen.
Eine Checkliste für die Abklärung mit Ihrer privaten Krankenversicherung vor Behandlungsbeginn finden Sie hier.
Selbstzahler
Als Selbstzahler können Sie sofort mit der Therapie beginnen, ohne Formalitäten mit den Versicherungen klären zu müssen. Sie tragen die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung selbst. Gründe hierfür könnten sein, dass keine behandlungsbedürftige Diagnose vorliegt oder Sie nicht möchten, dass eine psychische Diagnose in Ihren Krankenakten vermerkt wird. Auch hier wende ich die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) an. In meiner Praxis fällt für eine Einzeltherapiestunde (50 Minuten) der 3,5-fache GOP-Satz an.
Gesetzlich Versicherte
Als gesetzlich Versicherter kann ich die Behandlungskosten nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen, da ich eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung betreibe. In bestimmten Fällen können jedoch einige gesetzliche Krankenkassen auf Antrag die Kosten teilweise übernehmen (sog. Kostenerstattungsverfahren). Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und dringend eine Psychotherapie benötigen, aber keinen zeitnahen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten finden, gibt es die Möglichkeit, das Kostenerstattungsverfahren zu nutzen. Dieses Verfahren ermöglicht es Ihnen, die Kosten für eine Therapie in meiner Privatpraxis von Ihrer Krankenkasse erstattet zu bekommen.
Schritte zum Kostenerstattungsverfahren:
Sprechstunde bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten: Vereinbaren Sie einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten. Diesen Termin können Sie zeitnah über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Nummer 116 117 erhalten. In dieser Sprechstunde erhalten Sie das Formular PTV 11. Dieses Formular enthält eine vorläufige Diagnose, einen Befundbericht und eine Empfehlung für die ambulante Psychotherapie. Es ist essenziell für Ihren Antrag auf Kostenerstattung.
Dokumentation der Wartezeiten: Kontaktieren Sie mindestens zehn bis zwanzig kassenzugelassene Therapeuten und dokumentieren Sie Ihre Bemühungen, einen Therapieplatz zu finden. Notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und die genannte Wartezeit. Sollte keiner der kontaktierten Therapeuten einen zeitnahen Termin anbieten können, vermerken Sie dies ebenfalls.
Dringlichkeitsbescheinigung und Konsiliarbericht: Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt für Psychiatrie eine Dringlichkeitsbescheinigung ausstellen, die bestätigt, dass eine sofortige psychotherapeutische Behandlung notwendig ist und längere Wartezeiten unzumutbar sind. Zudem ist die Erstellung eines Konsiliarberichtes erforderlich, der medizinische Gründe und die Notwendigkeit einer zügigen Behandlung dokumentiert.
Antrag auf Kostenerstattung: Stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse schriftlich einen „Antrag auf Psychotherapie und Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V“. Fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:
Das PTV 11-Formular aus der psychotherapeutischen Sprechstunde
Das Protokoll Ihrer Kontaktversuche bei kassenzugelassenen Therapeuten
Die Dringlichkeitsbescheinigung Ihres Arztes
Den Konsiliarbericht
Eine Bestätigung meiner Praxis, dass ich Ihnen kurzfristig einen Therapieplatz anbieten kann
Wichtiger Hinweis: In Ihrem Antrag sollten Sie möglichst auch Ihre eigene Motivation und Begründung darlegen, warum die Therapie für Sie wichtig ist.
Wartezeit auf Entscheidung: Ihre Krankenkasse muss innerhalb von drei Wochen auf Ihren Antrag reagieren. Sollte eine gutachterliche Stellungnahme erforderlich sein, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Wenn die Krankenkasse innerhalb dieser Frist keine schriftliche Stellungnahme abgibt, gilt der Antrag als genehmigt.
Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Ich unterstütze Sie gerne bei der Erstellung des Widerspruchs.
Unterstützende Vorlagen und Muster: Für Ihre Antragstellung stelle ich Ihnen gerne Vorlagen und Muster zur Verfügung, darunter:
Dokumentationsvorlagen für Ihre Kontaktversuche bei Therapeuten
Dringlichkeitsschreiben vom Arzt
Vorlage für einen Konsiliarbericht des Arztes
Musterantrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse
Falls Sie Unterstützung bei der Antragstellung oder weitere Informationen benötigen, können Sie mir gerne eine E-Mail an info@psychotherapiemedik.de schreiben. Gemeinsam planen und setzen wir alle notwendigen Schritte um, und ich sende Ihnen die erforderlichen Musterdokumente zu.
Für detailliertere Informationen und Vorlagen für das Kostenerstattungsverfahren können Sie sich auch auf den Webseiten der Bundespsychotherapeutenkammer und anderen Fachseiten informieren.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Wenn Sie privatversichert oder beihilfeberechtigt sind, empfehle ich Ihnen, sich vor dem Erstgespräch bei Ihrer Versicherung über die Kostenübernahme zu informieren. Die Abrechnung meiner Leistungen orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Auf den Seiten der Bundespsychotherapeutenkammer finden Sie eine detaillierte Auflistung aller relevanten GOP-Ziffern. Zum Beispiel beschreibt die GOP-Ziffer 870 eine 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung. Jede GOP-Ziffer hat einen Steigerungsfaktor, der zur Berechnung des Endpreises multipliziert wird.
Der historische Normwert für den Steigerungsfaktor liegt bei 2,3, was von den meisten Versicherungen akzeptiert wird. Eine 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung kostet demnach 100,55 €. Aufgrund der seit fast 25 Jahren unveränderten Werte der GOP-Ziffern sind viele Privatpraxen nicht mehr in der Lage, Sitzungen zu diesem Satz anzubieten. Steigerungsfaktoren von 2,8 bis 3,5 sind nun gängiger. Ein 2,8-facher Satz entspricht einem Honorar von 122,40 €, und ein 3,5-facher Satz einem Honorar von 153,00 €. In meiner Praxis fällt für eine Einzeltherapiestunde (50 Minuten) der 3,5-fache GOP-Satz an. Wichtig ist, dass bei Überschreiten des Faktors 2,3 eine schriftliche Honorarvereinbarung notwendig ist, in der sich der Klient einverstanden erklärt, eventuell entstehende Differenzbeträge selbst zu tragen.
Eine Checkliste für die Abklärung mit Ihrer privaten Krankenversicherung vor Behandlungsbeginn finden Sie hier.
Selbstzahler
Als Selbstzahler können Sie sofort mit der Therapie beginnen, ohne Formalitäten mit den Versicherungen klären zu müssen. Sie tragen die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung selbst. Gründe hierfür könnten sein, dass keine behandlungsbedürftige Diagnose vorliegt oder Sie nicht möchten, dass eine psychische Diagnose in Ihren Krankenakten vermerkt wird. Auch hier wende ich die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) an. In meiner Praxis fällt für eine Einzeltherapiestunde (50 Minuten) der 3,5-fache GOP-Satz an.
Gesetzlich Versicherte
Als gesetzlich Versicherter kann ich die Behandlungskosten nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen, da ich eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung betreibe. In bestimmten Fällen können jedoch einige gesetzliche Krankenkassen auf Antrag die Kosten teilweise übernehmen (sog. Kostenerstattungsverfahren). Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und dringend eine Psychotherapie benötigen, aber keinen zeitnahen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten finden, gibt es die Möglichkeit, das Kostenerstattungsverfahren zu nutzen. Dieses Verfahren ermöglicht es Ihnen, die Kosten für eine Therapie in meiner Privatpraxis von Ihrer Krankenkasse erstattet zu bekommen.
Schritte zum Kostenerstattungsverfahren:
Sprechstunde bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten: Vereinbaren Sie einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten. Diesen Termin können Sie zeitnah über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Nummer 116 117 erhalten. In dieser Sprechstunde erhalten Sie das Formular PTV 11. Dieses Formular enthält eine vorläufige Diagnose, einen Befundbericht und eine Empfehlung für die ambulante Psychotherapie. Es ist essenziell für Ihren Antrag auf Kostenerstattung.
Dokumentation der Wartezeiten: Kontaktieren Sie mindestens zehn bis zwanzig kassenzugelassene Therapeuten und dokumentieren Sie Ihre Bemühungen, einen Therapieplatz zu finden. Notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und die genannte Wartezeit. Sollte keiner der kontaktierten Therapeuten einen zeitnahen Termin anbieten können, vermerken Sie dies ebenfalls.
Dringlichkeitsbescheinigung und Konsiliarbericht: Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt für Psychiatrie eine Dringlichkeitsbescheinigung ausstellen, die bestätigt, dass eine sofortige psychotherapeutische Behandlung notwendig ist und längere Wartezeiten unzumutbar sind. Zudem ist die Erstellung eines Konsiliarberichtes erforderlich, der medizinische Gründe und die Notwendigkeit einer zügigen Behandlung dokumentiert.
Antrag auf Kostenerstattung: Stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse schriftlich einen „Antrag auf Psychotherapie und Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V“. Fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:
Das PTV 11-Formular aus der psychotherapeutischen Sprechstunde
Das Protokoll Ihrer Kontaktversuche bei kassenzugelassenen Therapeuten
Die Dringlichkeitsbescheinigung Ihres Arztes
Den Konsiliarbericht
Eine Bestätigung meiner Praxis, dass ich Ihnen kurzfristig einen Therapieplatz anbieten kann
Wichtiger Hinweis: In Ihrem Antrag sollten Sie möglichst auch Ihre eigene Motivation und Begründung darlegen, warum die Therapie für Sie wichtig ist.
Wartezeit auf Entscheidung: Ihre Krankenkasse muss innerhalb von drei Wochen auf Ihren Antrag reagieren. Sollte eine gutachterliche Stellungnahme erforderlich sein, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Wenn die Krankenkasse innerhalb dieser Frist keine schriftliche Stellungnahme abgibt, gilt der Antrag als genehmigt.
Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Ich unterstütze Sie gerne bei der Erstellung des Widerspruchs.
Unterstützende Vorlagen und Muster: Für Ihre Antragstellung stelle ich Ihnen gerne Vorlagen und Muster zur Verfügung, darunter:
Dokumentationsvorlagen für Ihre Kontaktversuche bei Therapeuten
Dringlichkeitsschreiben vom Arzt
Vorlage für einen Konsiliarbericht des Arztes
Musterantrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse
Falls Sie Unterstützung bei der Antragstellung oder weitere Informationen benötigen, können Sie mir gerne eine E-Mail an info@psychotherapiemedik.de schreiben. Gemeinsam planen und setzen wir alle notwendigen Schritte um, und ich sende Ihnen die erforderlichen Musterdokumente zu.
Für detailliertere Informationen und Vorlagen für das Kostenerstattungsverfahren können Sie sich auch auf den Webseiten der Bundespsychotherapeutenkammer und anderen Fachseiten informieren.
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